Rechtsschutz der AK OÖ.: Vehementer Einsatz lohnt sich!

Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer in Linz ist seinen Mitgliedern auch 2017 mit Rat und Hilfe zur Seite gestanden, in vielen Fällen musste er auch vor Gericht ziehen. 89.550 AK-Mitglieder wandten sich mit Arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den Rechtsschutz, insgesamt konnten die AK-Rechtsberater/-innen 22.746.632 Euro für die Arbeitnehmer/-innen sichern.

Konkret teilt sich der Vertretungserfolg so auf:

Außergerichtliche Interventionen 1.205.596 Euro
Klagen bei Gericht 2.007.060 Euro
Insolvenzverfahren 5.598.138 Euro
Sozialrecht 13.935.838 Euro

Insgesamt 1.309 Arbeitnehmer/-innen in Linz waren 2017 von Insolvenzen betroffen. Die mit Abstand größte war die der Firmengruppe Wozabal mit 875 Beschäftigten, davon alleine rund 700 in Linz.

AK OÖ.: Krank in die Arbeit gehen ist ungesund!

Husten, Schnupfen, Fieber, Influenza: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dieser Tage wieder eine Grippewelle erfasst. Leider schleppt sich fast jede/-r dritte Beschäftigte krank in die Arbeit. Damit wird der Arbeitsplatz zur Virenfalle. Erkrankte stecken wieder andere an – ein Teufelskreis. „Leider gehen viele aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.

Krankheit wird manchmal noch schlimmer
Fast jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.

Warum krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen: Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen (60 Prozent), keine Vertretung, die die Arbeit erledigen könnte (37 Prozent), Arbeit bleibt liegen (32 Prozent) und Angst vor Konsequenzen (16 Prozent).

Müde, unkonzentriert und weniger produktiv
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 55 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. 44 Prozent sagen, dass sie deswegen länger krank waren. Fast ebenso viele meinen, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein. 29 Prozent hatten einen Rückfall und jede/-r Fünfte hatte später stärkere gesundheitliche Probleme.

Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
„Wenn, direkt oder indirekt, Druck auf kranke Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird, ist das der falsche Weg. Die Arbeitgeber sollten stattdessen ihre Fürsorgepflicht wahr- und ernst nehmen. Das fördert einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt andererseits auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.

Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, mehr Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 28.01.2018)

AK OÖ.: Auflösung der AUVA wäre Angriff auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

„Eine Zerschlagung der AUVA würde ein vorbildlich funktionierendes System eliminieren, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen unter Umständen Hunderte Millionen Euro kosten und dazu führen, dass Versicherte bisher garantierte Versicherungsleistungen mit ungewissem Ausgang in extrem teuren Prozessen einklagen müssten“ warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Risiko für Unternehmer und Beschäftigte
Die Übertragung der Aufgaben der Unfall- auf die Kranken- und Pensionsversicherung würde immense Verschlechterungen und Risiken für die Unternehmen und die Arbeitnehmer/-innen bedeuten! Derzeit zahlen die Unternehmen alleine die Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür genießen sie das sogenannte Haftungsprivileg. Eine Auflösung der AUVA wäre ein Systembruch und würde dem Haftungsprivileg der Unternehmer/-innen die Grundlage entziehen!

Unternehmen drohen enorme Schadenersatzforderungen
Leistungen aus der Unfallversicherung werden unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt und eine Haftung der Unternehmer/-innen für Verschulden ist systemisch ausgeschlossen. Fällt das Haftungsprivileg weg, müssten Unternehmen bei Arbeitsunfällen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Es ist daher völlig unverständlich, warum sich die Wirtschaftsvertreter nicht massiv gegen eine drohende Abschaffung der Unfallversicherung zur Wehr setzen.

Auflösung kostet Beschäftigten 250 Millionen Euro
Auch für die Arbeitnehmer/-innen würde sich die Lage dramatisch verschlechtern. Wenn diskutiert wird, dass bei einer Übertragung der Beiträge in die Kranken- und Pensionsversicherung die Unternehmer nur 0,8 statt bisher 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage einzahlen sollen, fehlen dort 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Unfallversicherungsleistungen.
Anders als in der Unfallversicherung teilen sich in diesen Versicherungssystemen Arbeitgeber/- und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge. 250 Millionen der fehlenden 500 Millionen Euro müssten dann statt der Arbeitgeber/-innen die Arbeitnehmer/-innen aufbringen! Oder Leistungen werden drastisch gekürzt.

Beschäftigte müssen Fehlverhalten beweisen
Fällt das Haftungsprivileg, müssten Versicherte nicht nur in einem Zivilrechtsverfahren das Vorliegen eines Körperschadens und die Verursachung durch die Beschäftigung beweisen, sondern zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers. Ein Mitverschulden würde zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Schadenersatzanspruches führen.

Unternehmen müssen Prozesskosten zahlen
Für die Unternehmer/-innen entsteht ein unter Umständen existenzgefährdendes Risiko. Solche Verfahren sind überaus aufwendig. Beträge jenseits der 100.000 Euro sind keine Seltenheit. Verliert der Unternehmer den Prozess, weil ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, haftet er in voller Höhe und muss auch noch die Prozesskosten zahlen.

Der große Unterschied ist evident: Steht nach geltendem Recht fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhält der verunfallte Arbeitnehmer auf jeden Fall die nötigen Leistungen. Auf ein etwaiges rechtswidriges Verhalten und Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an! Die Prozesskosten werden auf alle Fälle von der Unfallversicherung getragen. Ein Streitwert – wie oben beschrieben – existiert in diesen Fällen nicht. Nimmt man zudem an, dass den Arbeitgeber „nur“ leicht fahrlässiges Verhalten trifft, ist auch ein Regress gegenüber diesem seitens der Unfallversicherung nicht möglich.

Vorbildliches System beibehalten und verbessern
„Alles spricht daher für eine Aufrechterhaltung und für eine Verbesserung des geltenden Systems“ sagt der AK Präsident und fordert die Erhaltung und Stärkung der AUVA, sowie die Beibehaltung der Selbstverwaltung und der Pflichtversicherung.

Psychische Berufskrankheiten anerkennen
Auf keinen Fall dürfen Finanzierungskosten der Unfallversicherung auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Und die Unfallversicherungskrankenhäuser müssen unbedingt aufrechterhalten werden. Der Unfallversicherungsbeitragssatz soll wieder auf 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage angehoben werden und das Unfallversicherungsrecht weiter verbessert werden. Insbesonders müssen die psychischen Berufskrankheiten endlich anerkannt werden.
(Information der AK OÖ., 14.12.2017)

AK OÖ.: Dein Recht auf eine geregelte Arbeitszeit!

Die Arbeitszeit soll noch flexibler werden, fordern Teile der Wirtschaft. Dabei gibt es schon unzählige Möglichkeiten, Arbeitszeit an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Beschäftigte sind oft bereit, Mehrleistungen auf sich zu nehmen – und zwar in allen gängigen Arbeitszeitmodellen.

Schon jetzt heißt das für viele: Arbeiten am Limit.  Das scheint nicht genug zu sein. Was steckt in Wahrheit hinter dem Wunsch, Arbeitszeit anders zu regeln?
Mehr Arbeit für weniger Geld!

Wir kennen ja die Forderungen seitens der Wirtschaft nur zu gut …

  • Länger Arbeiten auf Abruf, auch ganz kurzfristig, und das …
  • 12 Stunden pro Tag …
  • 60 Stunden die Woche …

Dafür gibt es …

  • Keine Zuschläge für Mehr- oder Überstunden
  • Mehr- oder Überstunden werden wie Gleitzeit gerechnet oder 1:1 abgegolten
  • Die angesparte Zeit kann man sich irgendwann nehmen, wenn es dem Unternehmen passt. Aber nicht dann, wenn man sich erschöpft fühlt oder einmal mehr Zeit bräuchte für die Familie, Fortbildung oder private Projekte.

Was hätte das für Konsequenzen?

  • Massive Lohneinbußen für Menschen, die oft Überstunden machen müssen.
  • Und deshalb eine kleinere Pension.
  • Es wird noch schwerer, dem Arbeitsdruck standzuhalten. Die Gesundheit bleibt irgendwann auf der Strecke, die Chancen, bis zur Pension arbeiten zu können, schwinden. Zahlreiche Studien belegen, dass 12-Stunden-Arbeitstage der Gesundheit auf Dauer schaden. Mehr … 
  • Die Gefahr von Unfällen nimmt zu. Sie steigt ab der 8. Arbeitsstunde. Übermüdete ArbeitnehmerInnen sind ein Risiko für sich und andere. Wer nach 12 Stunden nach Hause fährt, hat wegen Müdigkeit ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie nach 8 Stunden. Mehr … 
  • Keine planbaren längeren Freizeitblöcke zur Erholung, wie sie z.B. Pflegekräfte haben.
  • Große Probleme, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Vor allem Mütter mit kleineren Kindern und Alleinerzieherinnen haben es damit noch schwerer, eine Vollzeitstelle anzunehmen oder nach der Karenz überhaupt wieder Arbeit zu finden.
  • Auch Pendlerinnen und Pendler hätten massive Probleme – zum einen, weil die Öffi-Verbindungen zu Randzeiten schlechter werden, zum anderen, weil die Arbeitstage überlang wären.
  • Für Fortbildung bleibt keine Zeit mehr bzw. fehlt die Planbarkeit. Ein großer Nachteil, wenn man beruflich am Ball bleiben will.
  • Auch ehrenamtliches Engagement bleibt auf der Strecke, private Beziehungen müssen auf Sparflamme kochen. Der soziale Kitt der Gesellschaft bröckelt.
  • Nein sagen wird bei völlig ungeregelten Arbeitszeiten praktisch unmöglich.

Wir wissen, was unsere Mitglieder wollen …

… und das sind ganz bestimmt keine generellen 12-Stunden-Tage. Das zeigt auch eine Umfrage, bei der heuer 16.000 Menschen mitgemacht haben. Mehr …

Wir fordern gemeinsam mit den Gewerkschaften

  • gesunde Vollzeitarbeit statt ungesunde Überstunden-Marathons ohne Zuschläge.
  • Volle Bezahlung von Mehr- und Überstunden mit Zuschlägen
  • Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Zeit für berufliche Weiterbildung, um vor lauter Arbeit nicht den Anschluss an aktuelle Entwicklungen zu verlieren

(Information der AK OÖ., 09.11.2017)

Hurra, November! Mit der AK OÖ. Kultur günstig genießen

Nebel, Kälte, Regen. Hurra, November!
Für AK-Mitglieder bringt dieser Monat auch Erfreuliches: Ab sofort gibt es für alle Kultur-Veranstaltungen im Monat November in der AK-Linz und im AK-Bildungshaus Jägermayrhof Tickets um nur 10 Euro. Dazu kommen noch viele andere Veranstaltungsorte in Oberösterreich. Noch ist Zeit, sich Tickets zu sichern. Der Vorverkauf hat begonnen und die Nachfrage ist groß.

Hochkarätige Veranstaltungen um nur 10 Euro
Hochkarätige Kulturveranstaltungen zu einem erschwinglichen Preis, das ermöglicht die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern seit Jahren mit dem „Kulturmonat November“ und sie sorgt auch dafür, dass das Programm immer attraktiver wird. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Das Programm im AK-Kulturmonat November wird immer vielfältiger und bietet wirklich für jeden Geschmack und jede Altersgruppe etwas“.

Konzerte, Theater, Kabaretts oder Ausstellungen – für alle Veranstaltungen zahlen AK-Mitglieder gegen Vorweis ihrer AK-Leistungskarte nur 10 Euro Eintritt im November. Museen können sogar um nur 1 Euro besucht werden, Kinder gehen dort überhaupt gratis mit.

Ermäßigungen gibt es für die AK-eigenen Veranstaltungen in Linz – etwa in der AK-Zentrale, im AK-Bildungshaus Jägermayrhof oder für das AK-Classics-Konzert im Brucknerhaus. Mit dabei sind auch noch weitere Kooperationspartner: das Museum Arbeitswelt in Steyr, die Local-Bühne Freistadt, der Kulturpark Traun mit dem Schloss und der neu errichteten Spinnerei. Ebenfalls mit dabei ist der Posthof mit dem Ahoi Pop! und dem Kleinkunstfestival, die Tribüne Linz, das AEC, das OK, das Lentos, die Landesgalerie und das Schlossmuseum.

Einige Highlights aus dem Programm des Kulturmonats November: Read more

Keine Roaming-Gebühren mehr in der EU!

Seit dem 15.06.2017 wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft und Sie können im Urlaub im Rahmen einer angemessenen und fairen Nutzung zum selben Tarif wie zuhause telefonieren, SMS schreiben und Internetsurfen. Tarife mit inkludierten Freiminuten und SMS können dann genau wie im Inland genutzt werden. Hinsichtlich des verfügbaren Datenvolumens gibt es aber bei einigen Tarifen verordnete Limits.

Roaming und Auslandsgespräche
Als Roaming bezeichnet man vereinfacht gesagt die Handynutzung mit inländischer SIM-Karte im Ausland. Telefonate vom Inland ins Ausland werden hingegen als Auslandsgespräche bezeichnet und können somit auch weiterhin hohe Kosten verursachen.

Wo können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen?

  • Die Roaming-Verordnung gilt nicht auf Flugzeugen und Schiffen! Hier werden jedoch oft eigene Roaming-Tarife angeboten.
  • In der Schweiz wird die Roaming-Regelung nicht umgesetzt
  • In Island, Liechtenstein und Norwegen (keine Mitgliedstaaten der EU) gilt die Roaming-Regelung.

Wann ist „faire und angemessene Nutzung“ erfüllt?
Um Missbrauch zu verhindern, können die Anbieter von ihren Kunden/-innen den Nachweis verlangen, dass diese ihre Dienste weiterhin hauptsächlich im Inland nutzen. Dieser Nachweis kann etwa eine Meldebestätigung oder der Nachweis über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis im Inland sein.

Für Personen die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 4 Monaten mehr als 2 Monate im EU-Ausland aufhalten und dort intensiv Roamingdienste nutzen, können weiterhin Aufschläge verrechnet werden.

Gibt es Limits für das nutzbare Datenvolumen?
Von dieser Ausnahme sind vor allem günstige Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen betroffen, für die die Freigrenze der Datennutzung im Ausland nach einer eigenen Formel berechnet wird.

Große eigene Rechenkunst ist jedoch nicht nötig: Ihr Anbieter muss Sie vorab genau informieren wie viel Sie von Ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen und wie hoch die Aufschläge danach sind. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Tipp:
Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise, welcher Roaming-Tarif beziehungsweise welches Roaming-Paket für Ihren Vertrag gilt.
Weiteren Schutz im Ausland haben Konsumenten/-innen mit einer monatlichen Rechnungsobergrenze von 60 Euro für Datenroaming. Wenn die Kosten 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent der Obergrenze erreicht haben, bekommen Internetnutzer/-innen jeweils eine Warnmeldung per SMS oder E-Mail mit Informationen wie sie den Datenroamingdienst weiter nutzen können und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde/die Kundin nicht, muss der Anbieter den Dienst bis auf weiteres sperren.

Gibt es weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren?
Mobilfunkanbieter dürfen auch weiterhin Tarife mit höheren Roaming-Gebühren anbieten, die dafür andere Vorteile gewähren. Über die Nachteile hinsichtlich des Roamings im Vergleich zur EU-Regelung muss der Anbieter dabei genau aufklären. Ein Wechsel zur Roaming-Regelung der EU ist jederzeit möglich.

Bestehen günstige Alternativen ohne Daten-Roaming?
Anbieter sind auf der anderen Seite nicht verpflichtet, Tarife mit Roaming anzubieten. Seit Veröffentlichung der EU-Regelung sind schon viele neue Tarife ohne Roaming auf den Markt gekommen.

Tipp:
Beachten Sie dabei, dass zu solchen Tarifen im Nachhinein oft keine Roaming-Pakete mehr hinzugebucht werden können.

Darauf sollten Sie achten:
Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihr Tarif alle von Ihnen benötigten Leistungen enthält und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten entspricht.
(Information der AK OÖ., 14.06.2017)

Auch bei 35 Grad gibt’s kein „hitzefrei“

Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber deutlich ab. Das hat die Arbeitswissenschaft sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden.

An „Hundstagen“ sinkt die Arbeitsleistung um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit „normalen“ Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen.

Folgende Regelungen gibt es fürs Arbeiten in der Hitze
In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.

Raumtemperatur zwischen 19° und 25° bei Büro mit Klimaanlage
Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19° und 25° liegt. Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung wie bei häufigem Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18° und 24° zu betragen. Read more

Fast jeder dritte Beschäftigte kennt Fälle von Burnout im eigenen Betrieb!

Fast jeder dritte Beschäftigte in Österreich kennt Fälle von Burnout im eigenen Betrieb und ebenfalls rund ein Drittel sieht sich zumindest leicht burnoutgefährdet.

Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der AK Oberösterreich. Diese beschäftigt sich auch mit den Themen Stress, Überstunden und Arbeitszufriedenheit.

Beschäftigte wieder zuversichtlicher
Der Arbeitsklima Index misst und beschreibt seit 20 Jahren vierteljährlich die wirtschaftli-chen und sozialen Entwicklungen aus Sicht der Arbeitnehmer/-innen. Nach einem Rekordtief im Frühjahr 2016 (104 Punkte) hat sich der Index wieder erholt und liegt jetzt bei 108 Punkten. Gestiegen sind vor allem die Einschätzung der wirtschaftlichen Zukunft des Landes und des Betriebes, der Optimismus hinsichtlich der Karriere- und Aufstiegs-chancen sowie die Zufriedenheit mit den Vorgesetzten.

Familie und Beruf kaum zu vereinen
Für viele Beschäftigte wird es zunehmend schwierig, die steigenden Anforderungen im Beruf mit dem Bedürfnis nach einem erfüllten Privat- und Familienleben in Einklang zu bringen und dabei auch noch den eigenen hohen Ansprüchen an die Qualität der Arbeit gerecht zu werden. Diese Belastungen sind für knapp ein Drittel der Beschäftigten zu hoch. Ebenfalls ein Drittel sieht sich im derzeitigen Job zumindest leicht burnoutgefährdet. Fast vier von zehn Beschäftigten machen sich Sorgen um ihre Kollegen/-innen. Und fast ein Drittel gibt an, im eigenen Betrieb jemanden zu kennen, der bereits wegen eines Burnouts im Krankenstand war.

Arbeit darf nicht krank machen
„Um Burnout zu verhindern, reicht es nicht, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu erheben. Die Arbeitgeber müssen die Ergebnisse der Evaluierung ernst nehmen und wirksame Maßnahmen gegen krankmachende Arbeitsbedingungen umsetzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Näher betrachtet wurde diesmal auch das Thema psychischer Stress. Ein knappes Viertel der Beschäftigten fühlt sich durch Zeitdruck belastet, etwa ein Sechstel durch ständigen Arbeitsdruck. Jeweils rund ein Zehntel aller Beschäftigten empfindet technische oder organisatorische Änderungen sowie wechselnde Arbeitsabläufe als stressig.

Überstunden werden immer mehr
52 Prozent der Beschäftigten machen gelegentlich, 17 Prozent sogar häufig Überstunden. Vor allem Männer, öffentlich Bedienstete, leitende Angestellte sowie Facharbeiter/-innen müssen häufiger über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Nach Branchen stechen das Bauwesen, der Bereich Verkehr/Nachrichtenwesen sowie der Tourismus mit überlangen Arbeitszeiten hervor.

Wer häufig Überstunden macht, kann Job und Privatleben schwerer vereinbaren, ist häufiger durch Zeitdruck und Arbeitsdruck belastet. Auffällig ist auch, dass Berufsgruppen, die durch überlange Arbeitszeiten belastet sind, zusätzlich auch noch wegen beruflicher Verpflichtungen die Freizeit unterbrechen. Darum ist es wenig verwunderlich, dass sich 70 Prozent aller Be-schäftigten, die häufig Überstunden machen, kürzere Arbeitszeiten wünschen.
(Information der AK OÖ., 22.05.2017)

OÖ.: Krankenstandstage stagnieren auf niedrigem Niveau

40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten sind das ganze Jahr keinen einzigen Tag im Krankenstand!

Die Zahl der Krankenstandstage in Oberösterreich stagniert auf niedrigem Niveau.

Im Durchschnitt waren die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2016 ebenso wie im Jahr zuvor 12,9 Kalendertage krank.

Die Krankenstandsstatistik der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zeigt auch, dass in den vergangenen Jahren rund 40 Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten keinen einzigen Tag im Krankenstand waren.

Ein Drittel geht auch krank zur Arbeit
„Das bedeutet aber nicht, dass die Leute nie krank waren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Laut dem aktuellen Arbeitsgesundheitsmonitor der Arbeiterkammer Oberösterreich gehen 33 Prozent der Beschäftigten auch krank zur Arbeit. „Von Blaumachen kann keine Rede sein“, stellt Kalliauer fest.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Krankenstandstage kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2000 waren die Arbeitnehmer/-innen im Schnitt noch 15 Tage im Krankenstand, 2016 waren es nur noch 12,9 Tage. Auf rund 7 Prozent der Beschäftigten – nämlich die schwer und chronisch Kranken – entfällt die Hälfte aller Krankenstandstage. Für diese Menschen ist es oft schwierig, sich nach langer Krankheit wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. „Da ist es wichtig, den Wiedereinstieg sorgsam zu gestalten. Die neue Regelung zur Wiedereingliederungsteilzeit ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Notwendig sei es aber auch, in den Betrieben auf krankmachende  Arbeitsbedingungen zu schauen und sie abzustellen.

Pflichtgefühl wichtiger als Gesundheit
Beim jüngsten Arbeitsgesundheitsmonitor aus dem Jahr 2016 haben 33 Prozent der Befragten die Frage „Ist es in den letzten 6 Monaten zumindest einmal vorgekommen, dass sie krank zur Arbeit gegangen sind?“ mit „ja“ beantwortet. Als Gründe dafür haben sie „Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen“, „keine Vertretung“, „Arbeit bleibt sonst liegen“ und „Angst um den Job“ angegeben. Die Folgen dieses sogenannten Präsentismus sind oft längere Krankenstände  bis hin zu chronischen Erkrankungen. „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich in Ruhe auszukurieren“, so Kalliauer.

Psychische Belastung ernst nehmen
Auffallend ist auch der Anstieg bei den Krankenstandstagen durch psychische Erkrankungen, was sicherlich auch auf den steigenden Druck in der Arbeitswelt zurückzuführen ist. Diese Krankenstände dauern besonders lange – im Schnitt rund 35,8 Tage. Ein Krankenstand aufgrund einer körperlichen Erkrankung dauert im Schnitt 13,6 Tage.

Sowohl bei körperlichen als auch bei seelischen Erkrankungen braucht es im Genesungsprozess jedenfalls auch gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen. Im Krankenstand auch noch um den Job bangen zu müssen, ist sicher nicht gesundheitsfördernd. Die Arbeiterkammer fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit für die Beschäftigten“, so Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 04.05.2017)

Neue Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld seit März 2017

Gültig für Geburten ab dem 01. März 2017!
Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld.

Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetruungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Haupt-wohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Es gibt zwei Kinderbetreuungsgeld-Varianten
Mit den verschiedenen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie dem einkommens-abhängigen Kinderbetreuungsgeld steht den Eltern künftig mehr Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Read more

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