Rechtsanspruch künftig auch für Ex-EhepartnerInnen, „Patchwork“-Elternteile und gleichgeschlechtliche PartnerInnen
Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird ab kommenden Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche „Pflegeurlaub“ zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch neue PartnerInnen in sogenannten „Patchwork“-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also PartnerInnen, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Novelle zum Sozialrechtsänderungsgesetz
Diese Änderungen gaben Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (beide SPÖ) gemeinsam mit den SozialsprecherInnen der beiden Koalitionsparteien, August Wöginger (ÖVP) und Renate Csörgits (SPÖ), am Mittwoch vor Beginn der Nationalratssitzung bekannt. Abgesegnet wurde die Ausweitung nämlich bereits am Mittwoch im Parlament – und zwar per Abänderungsantrag im Rahmen der Novelle zum Sozialrechtsänderungsgesetz.
Die Änderungen ab 2013 im Detail – u. a. auch bei Begleitung eines Kindes in das Krankenhaus – sind hier zu erfahren:
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