ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

Corona-Homeoffice: Was jetzt gilt!

Erweiterter Unfallschutz und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert
Für den Lockdown Nummer Zwei in Österreich wird nicht nur die Kurzarbeit angepasst, sondern auch die Regeln für das Corona-Homeoffice werden verlängert. Für Menschen, die ab sofort wieder verstärkt von zu Hause aus arbeiten können, geht es dabei vor allem um zwei Bereiche: die Pendlerpauschale sowie die Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice. Beide Bereiche waren eigentlich bis Ende des Jahres befristet, werden jetzt aber bis März 2021 verlängert – auch dank des Drucks des ÖGB.

Was bedeutet das?
Für Unfälle im Corona Homeoffice wurde der erweiterte Unfallversicherungsschutz beschlossen. ArbeitnehmerInnen haben damit den gleichen Versicherungsschutz, den sie auch hätten, würde der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passieren.

Auch die Pendlerpauschale bekommen ArbeitnehmerInnen weiterhin, auch wenn sie nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren. Es entsteht also kein finanzieller Nachteil, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht mehr zurücklegen.

Corona-Homeoffice zulassen, wo es möglich ist 
Die Regierung als auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian appellieren in Zeiten von Massenquarantäne, dass Betriebe, wo Corona-Homeoffice möglich ist, dieses auch zuzulassen. Der ÖGB-Präsident betont aber gleichzeitig, dass Homeoffice weiterhin nicht angeordnet werden kann, sondern es braucht die Zustimmung beider Seiten – also die des Arbeitgebers und der ArbeitnehmerInnen.

Abgesehen vom Corona-Homeoffice verhandeln die Sozialpartner aktuell weiter mit der Regierung über Spielregeln für mobiles Arbeiten in der Zeit nach der Covid-Krise. Bis März sollen hier die Eckpfeiler eingeschlagen sein.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

Warum der Ausbau des Gesundheitssystems so wichtig ist!

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian fordert von der Politik Investitionen in die Gesundheitsvorsorge
„Mich wundert es nicht, warum keiner unseren Job machen will. Kein Wochenende mehr, keine Feiertage, nur Überstunden, weil der Pflege-Schlüssel nicht stimmt. Und die Bezahlung? Naja. Zuschläge? Lächerlich”, bringt es eine Pflegerin, die anonym bleiben will, auf den Punkt. Wie schlimm die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sind, bekommt man nur mit, wenn man sich mit Menschen, die schon lange in dem Bereich arbeiten, unterhält. Um auf diese und viele andere Missstände aufmerksam zu machen, beteiligt sich der ÖGB am 29. Oktober am globalen Aktionstag im Gesundheitswesen. Dieser steht ganz im Zeichen der Solidarität und Anerkennung der Gesundheitsberufe. Doch wie kann man ein Gesundheitssystem der Zukunft denken?

Arbeit aus Überzeugung und mit Leidenschaft
Beispielsweise könnten eine Aufwertung des Berufes, familienfreundlichere Arbeitszeiten und eine bessere Bezahlung die Arbeit attraktiver machen. Eine weitere Arbeitnehmerin aus dem Gesundheits- und Pflegebereich ist sich sicher: „Unser Gesundheitssystem ist nicht schlecht, man darf es aber nicht zu Tode sparen, wie in so vielen anderen Ländern.”

„Wir arbeiten hart und voller Liebe. Aber nie wegen des Gehalts oder des Ansehens, denn das ist fast lächerlich”, sagt eine andere Pflegerin, die ebenfalls unerkannt bleiben will. Der Applaus sei aber nicht genug. Man müsse vielmehr strukturell ansetzen, erklärt die Pflegerin.

ÖGB-Präsident fordert mehr Ressourcen
Genau deshalb warnt der ÖGB, allen voran Präsident Wolfgang Katzian, die Pandemie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und fordert ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Jetzt gehe es darum, einmal mehr die Kräfte zu bündeln, damit möglichst wenige Menschen sich mit dem Virus anstecken. Das kann man nur schaffen, wenn in der Gesundheitsversorgung alles nach Plan verläuft. „Es ist vor allem jenen Menschen zu danken, die in Krankenhäusern, in der mobilen Pflege, in Arztpraxen und in Pflegeheimen dafür gesorgt haben, dass ihre PatientInnen und Patienten, ihre Klientinnen und Klienten optimal versorgt und betreut werden”, betont Katzian.

Gewerkschaften haben ihre Forderungen konkretisiert: ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei der Übergabe der Roadmap 2020

Applaus ist nett, aber nicht genug!

Deshalb sei es so wichtig festzuhalten: Applaus ist nett, aber nicht genug! „Es ist auch eine Form der Anerkennung dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitssystem die notwendigen Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit gut machen zu können”, erinnert Katzian. Der ÖGB-Präsident weiß, was es braucht: „Es geht um höhere Bezahlung, um kürzere Arbeitszeiten, um mehr Personal – es gibt viele Schrauben, an denen gedreht werden muss, um die qualitativ hochwertige Versorgung für alle auch in Zukunft zu gewährleisten.”

Das Gesundheitssystem weiterhin sichern
Das Thema ist von internationaler Relevanz: „Deshalb vernetzen wir uns auch mit den Gewerkschaften in anderen Ländern die alle, wenn auch in unterschiedlichen Dimensionen, vor den gleichen Herausforderungen stehen: Nämlich die Folgen der Pandemie bewältigen und das Gesundheitssystem sichern.”
(Information des ÖGB, 28.10.2020)

Alle Jahre wieder: Weihnachts-Gutscheine für alle Angestellten im UKH Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die große gemeinsame UKH-Weihnachtsfeier fällt heuer zwar aus, jedoch nicht die traditionelle Gutschein-Aktion. Auch heuer werden wir daher zu Weihnachten wieder Gutscheine schenken! Und nachdem die Auswahl der Geschäfte vom Vorjahr großen Anklang gefunden hat, belassen wir die Aktion wie gehabt.

Somit stehen wieder folgende Gutscheine zur Auswahl:

  • Spar
    (einlösbar in allen Geschäften Spar, Eurospar, Interspar, Hervis)
  • Thalia
    (auch online einlösbar bei Thalia.at)
  • Plus City
    (einlösbar in allen Geschäften der Plus-City in Pasching)
  • Linzer City
    (einlösbar in allen Linzer Innenstadtgeschäften)

Gutscheine jeweils im Wert von € 100,– (Teilzeit entsprechend aliquot).
Wir gehen mal davon aus, dass da für jeden etwas dabei ist. Daher bitte auswählen und in die Listen, die wir in den nächsten Tagen auf den einzelnen Abteilungen auflegen werden, eintragen. Die ausgefüllten Listen bitte bis Freitag, den 20. November 2020, beim BR abgeben!

Mitarbeiter-Aktion: Weihnachtslachs der Fa. Zettl GmbH, Oftering

Sehr geehrte Damen und Herren!
Es freut uns sehr, dass wir unsere Premium-Räucherlachse ganz aus Norwegen zum selben Preis wie im Vorjahr anbieten können.

Wir ersuchen Sie, unser Weihnachtslachs-Angebot für Ihre MitarbeiterInnen zu veröffentlichen. Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers. Für den Betriebsrat fällt kein Zusatzaufwand an.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 die Sonderpreise in unserem Webshop ansehen können und 20 % Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem Webshop (ausgenommen Aktionen und Herzkindergeschenke) erhalten.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Oftering, Brigitta Zettl

Zettl-Mitarbeiter-Aktion Weihnachtslachs 2020
Zettl GmbH, web-shop

Wer krank ist, muss sich erholen dürfen!

ÖGB wehrt sich gegen die absurde Idee von „Teil-Krankenständen” 
Angeblicher Missbrauch von Krankenständen ist ein von Arbeitgeberseite gerne und oft aufgegriffenes Thema. De facto ist das Problem allerdings kaum vorhanden – übrigens ebenso, wie es den flächendeckenden Missbrauch von E-Cards, dessen folglich sinnlose Verhinderung weit mehr als 20 Millionen Euro gekostet hat, nie gegeben hat.

Der Arzt trifft die Entscheidung
Der neueste Vorstoß des Wirtschaftsbundes verwundert die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, trotzdem. Man fordert nämlich sogenannte „Teil-Krankenstände”, also nichts anders, als ArbeitnehmerInnen auch krank arbeiten lassen zu können. „Es ist auch jetzt schon so, dass der Arzt aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung über die Arbeitsfähigkeit seiner Patienten in deren jeweiliger Tätigkeit entscheidet. Ein Buchhalter wird zum Beispiel mit heiserer Stimme vermutlich arbeiten dürfen und können, ein Opernsänger wahrscheinlich nicht”, hält Reischl fest und stellt klar: „Fragwürdige Ideen wie Teil-Krankenstände oder Menschen krank im Homeoffice arbeiten zu lassen, lehnen wir strikt ab. Einziger Sinn dieser Vorstöße ist es, die ArbeitnehmerInnen unter Druck zu setzen.”

Gesundheit ist im Interesse aller Beteiligten
Die Gesundheit der arbeitenden Menschen müsse außerdem im Interesse aller Beteiligten sein, wie Reischl, die auch aktuelle Vorsitzende der Österreichischen Gesundheitskasse ist, erinnert: „Im Krankenstand sollen Patienten wieder gesund werden und die dafür nötige Erholung bekommen. Diese dubiosen Vorschläge stören beides massiv. Das ist sicher nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen und sollte auch nicht im Sinne eines verantwortungsvollen Arbeitgebers sein.“

ÖGB-Community klar gegen Druck der Arbeitgeber 
Dazu hat auch die ÖGB-Community auf Facebook deutlich Stellung bezogen. Nahezu alle Kommentare wiesen den ÖVP-Vorstoß entschieden zurück: Auf die Frage „Krank arbeiten zu müssen, finde ich…”, reagierten 1.588 UserInnen mit “Frechheit”. Für lediglich 78 UserInnen war es “Kein Problem”. 

User Manfred B. hat im Laufe seines beruflichen Lebens so einiges miterlebt: „Bei uns hat man nach dem Krankenstand so genannte Rückkehrgespräche geführt, beim ersten Mal mit dem Meister, beim nächsten Mal mit dem Koordinator und beim dritten Krankenstand musste man ins Personalbüro”, schildert er. „Da gab es viele, die nach dem zweiten Mal lieber mit Fieber arbeiten gingen”, fügt er hinzu. Diese Erfahrung teilt auch Chris F.: „Wenn ich mir so mein Arbeitsfeld anschaue, dann gehen eh schon sehr viele zumindest eingeschränkt arbeiten. Viele bleiben erst dann Zuhause, wenn sie in der Früh nicht mehr aus dem Bett kommen!”

„Wenn man krank ist, ist man krank”, findet Johann S. Von der Firma hätte man ohnehin keinen bis wenig Dank dafür, führt er fort. „Als Kranker arbeiten zu gehen, damit ist niemanden geholfen”, sagt Manfred B. abschließend. Dem kann sich der ÖGB nur anschließen.
(Information des ÖGB, 09.10.2020)

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