Am Montag begannen die neu gebildeten Gremien mit der Umsetzung der Sozialversicherungsreform. Bis 2020 muss alles funktionieren.
Es gibt neue Chefs, neue Machtverhältnisse – und durchaus lukrative Beraterverträge in Millionenhöhe.
Aus 21 mach fünf
Das ist ab Montag, den 1. April, die Mammutaufgabe der Überleitungsgremien der neuen Sozialversicherungsträger. Sie müssen die bereits in Gesetze gegossene – umstrittene – Kassenreform nun auch umsetzen. Operativer Start der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), des Flaggschiffs, ist 2020. Bis dahin muss die Struktur stehen, die Leistungen der neun Gebietskrankenkassen müssen vereinheitlicht sein. Und es gilt einige Probleme zu lösen.
Die neuen Chefs
Die gewichtigsten Personalentscheidungen für die Vorstandsgremien der fünf neuen Träger sind gefallen. Die Führungsposten sind für die nächsten fünf Jahre und neun Monate vergeben. Einige interessante Entscheidungen fallen auf: Der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn wurde auf Vorschlag des Sozialministeriums und mit Unterstützung des Wirtschaftsbundes als erster Obmann der neuen Österreichischen Gesundheitskasse designiert.
Dass somit ein Arbeitgebervertreter (der selbst bei der Selbstständigenversicherung ist) die Neuordnung der größten Kasse für rund sieben Millionen Versicherte (hauptsächlich Arbeiter und Angestellte) organisiert, sorgt bei Gewerkschaft und Arbeiterkammer für Kritik.
Die Industriellenvereinigung darf sich über gewichtige Besetzungen freuen: Helwig Aubauer ist Leiter des Bereichs Soziales in der Industriellenvereinigung und gilt als einer der wichtigsten Berater von Kanzler Sebastian Kurz in sozialen Fragen. Er soll nun auf einem Ticket des ÖVP-Wirtschaftsbundes in den neuen Verwaltungsrat, so nennt sich der neue Vorstand, entsandt werden.
Mit Martina Rosenmayr-Khoshideh zieht eine weitere Mitarbeiterin der Industriellenvereinigung auf einem Ticket des Sozialministeriums in die Chefriege der Pensionsversicherungsanstalt ein. Und Roland Weinert, Generalsekretär im Beamten- und Sportministerium von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, wird Führungskraft in der Beamtenversicherung, die vom Gewerkschafter Norbert Schnedl angeführt wird. Die Selbstständigen und Bauern werden zu einem Träger zusammengelegt und werden vom Unternehmer Peter Lehner geleitet.
Die neuen Machtverhältnisse
Auch die Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden in den erschlankten Gremien neu geordnet: In der ÖGK, der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde die Arbeitgeberseite gestärkt und Parität mit den Arbeitnehmern hergestellt. Beide Seiten entsenden je sechs Personen. Die Selbstständigen und die Bauern werden fusioniert – dass die Selbstständigen sieben Vertreter im Führungsgremium haben und die Bauern nur drei, sorgt hinter den Kulissen für großen Unmut und Streitereien.
Nur bei den Beamten wurde an den Machtverhältnissen nichts geändert: Im Führungsgremium haben die Dienstnehmer weiterhin mit sieben Vertretern die Mehrheit. Ordnet man die entsendeten Personen auf der Dienstgeberseite grob nach Parteinähe, fällt auf, dass sie zu mehr als zwei Dritteln der ÖVP zuzuordnen sind.
Die Stolpersteine und Hürden
Der Sitz der neuen ÖGK soll in Wien sein, und auch sonst soll die neue Kasse zentral gesteuert werden. In der Verfassung ist festgeschrieben, dass die Länder ein Recht auf Selbstverwaltung haben. Diese sieht die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) nicht mehr gegeben. Außerdem würde mit Steuergeld fahrlässig umgegangen. Eine Zusammenlegung würde nach Meinung von OÖGKK-Obmann Albert Maringer eine Verschlechterung für die Patienten zur Folge haben. Insgesamt sieht er Verstöße gegen die Verfassung und zieht darum vor den Verfassungsgerichtshof. Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts wird noch vor 2020 gerechnet.
Als weiterer Stolperstein erweist sich auch die Zusammenführung der Prüfer der Sozialversicherung in das Finanzressort. Bisher gab es sowohl bei der Finanz als auch bei den Kassen Prüfer, die Betriebe prüften. Die beiden Gruppen haben unterschiedliche Dienstorte und Arbeitsverträge. Darum wehren sich die Prüfer gegen die Zusammenführung – ob eine solche rechtlich überhaupt möglich ist, wird von Experten angezweifelt. Das Finanzministerium versuchte mehrfach, alle Bedenken auszuräumen, was bisher nicht gelang.
Die Kosten
Die Regierung kündigte an, dass mit der Reform eine Einsparung von einer Milliarde Euro möglich ist. Das kann der Rechnungshof aber nicht nachvollziehen, und auch Experten sprechen davon, dass die Fusion eher viel Geld kosten werde, anstatt Einsparungen zu bringen. Zumindest am Anfang.
Ein interessantes Detail: Derzeit sucht das Ministerium per Ausschreibung Beraterfirmen für die Reform – allerdings, nachdem diese unter massivem Protest der Opposition bereits gesetzlich verankert wurde. Der „Presse“ liegt ein Ausschreibungstext vor – Auftragsvolumen: rund eine Million Euro. Derzeit gibt es vier derartige Ausschreibungen – es handelt demnach um Aufträge in Millionenhöhe.
(Information der „Presse“, 29.03.2019)
In den Sozialversicherungen sind die ersten Personalentscheidungen für die neuen, zusammengelegten Träger bzw. die Überleitungsgremien gefallen.
Für die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wurde auf Arbeitgeberseite bereits der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn als erster Obmann designiert.
Krenn wird auch vom ÖVP-Wirtschaftsbund unterstützt, wie dessen Generalsekretär Kurt Egger der APA bestätigte. Er wird zunächst den Überleitungsausschuss und ab 1. Jänner 2020 zunächst den Verwaltungsrat der ÖGK führen. Danach soll er sich mit dem von der Arbeitnehmerseite nominierten derzeitigen Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, Andreas Huss, im Halbjahresrhythmus abwechseln.
Die Überleitungsgremien in den aus den 21 auf künftig fünf zusammengelegten Trägern werden am 1. April ihre Arbeit aufnehmen. Aus diesen Überleitungsgremien wird dann mit Jahresbeginn 2020 automatisch der jeweilige Verwaltungsrat. Es werden nicht nur in beiden jeweils sechs Arbeitgeber- und sechs Arbeitnehmervertreter sitzen, der Überleitungsausschuss und dann der Verwaltungsrat werden auch personell identisch besetzt sein. Der Überleitungsausschuss wird bis Jahresende parallel mit den derzeit bestehenden Gremien arbeiten.
Neue Vorsitzende bei SVS, AUVA und PVA
In der aus Selbstständigen und Bauern zusammengelegten Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) soll der Unternehmer Peter Lehner, bisheriger Obmannstellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Obmann werden.
Die mit Eisenbahn und Bergbau fusionierten Beamten soll der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft, Norbert Schnedl, führen. Statt Manfred Anderle wurde von den Arbeitnehmern der Metallergewerkschafter Peter Schleinbach als Obmann der PVA nominiert. Er wechselt sich mit dem von der Arbeitgeberseite entsandten Fachverbandsobmann der Personenbetreuer, Andreas Herz, ab.
Die AUVA soll künftig der von den Arbeitgebern nominierte Wiener Unternehmer und derzeitige stellvertretende Vorsitzende der Landesstelle für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Mario Watz, als Obmann übernehmen. Der Leitende ÖGB-Sekretär und bisherige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende Bernhard Achitz soll sein Stellvertreter werden.
Nominierungen für Überleitungsausschuss
In der ÖGK wurden auf Arbeitnehmerseite neben Huss GPA-Chefin Barbara Teiber, David Mum ebenfalls von der GPA-djp, Franz Binderlehner von der Gewerkschaft vida und Manuela Majeranowski aus dem derzeitigen Vorstand der WGKK für den Überleitungsausschuss nominiert.
Für die ÖVP-Arbeitnehmer soll der vom ÖAAB vorgeschlagene derzeitige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende Martin Schaffenrath einziehen. Die sechs Arbeitgebervertreter im Überleitungsausschuss und dann im Verwaltungsrat der ÖGK werden neben Krenn die vom ÖVP-Wirtschaftsbund entsandten Peter Genser, Christian Moser, Ursula Krepp, Helwig Aubauer und Martin Puaschitz sein.
(Information für Euch gefunden auf: orf.at, 12.03.2019)
„Mit einem Drittel weniger Personal kann es nur zu Leistungsverschlechterungen kommen“
Barbara Teiber, GPA-djp Vorsitzende
Über 4.000 Beschäftigte aller Sozialversicherungsträger sind aus allen Bundesländern nach Wien vor die WGKK in der Wienerbergstraße angereist, um gegen die Kassenfusion zu demonstrieren. „Wir kämpfen weiter für den Erhalt eines sozialen Österreichs“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp).
Die Gewerkschaften nehmen ihre historische Verantwortung ernst, wenn sie gegen diesen Angriff auf das Gesundheitssystem auf die Barrikaden steigen. „Wir verteidigen unser gutes Gesundheitssystem, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich aufgebaut haben und immer noch finanzieren“, sagte die Gewerkschafterin.
Leistungskürzungen und Selbstbehalte
„Die Patientinnen und Patienten erwarten Leistungskürzungen, wenn nicht sogar allgemeine Selbstbehalte, und die Beschäftigten werden respektlos behandelt, wenn hier vorgetäuscht wird, man könne jede dritte Stelle einsparen“, erklärt die GPA-djp-Vorsitzende.
Gesundheitspolitik für privatversicherte Upperclass
„Die aktuelle Gesundheitspolitik stellt die Interessen der privatversicherten Upperclass und der Wirtschaftseliten ins Zentrum. Diese Reform dient der Versicherungsindustrie, aber ganz bestimmt nicht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Unser Widerstand geht weiter, auch nach dem Gesetzesbeschluss. Wir werden dagegenhalten“, schließt Teiber.
Bilder der Protestaktion
Bilder gibt’s hier zu sehen: Protestaktion am 12. Dezember 2018
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen!
Eine Analyse des Gesetzesentwurfs zur SV-Strukturreform macht sicher: Das von der Regierung verkündete „Sparen im System“ wird in der Praxis ein „Sparen bei den Menschen“ sein: bei den Beschäftigten der Sozialversicherung und vor allem bei den rund sieben Millionen Versicherten.
Was unser Gesundheitssystem wirklich brauchen würde, sind gleiche Beiträge und Leistungen auf höchstem Niveau, kürzere Wartezeiten und mehr Prävention statt teurer Reparaturmedizin. Nichts von all dem geschieht jetzt. Stattdessen setzt die Regierung mit einer überhasteten schlechten Reform die Gesundheitsversorgung für viele Menschen aufs Spiel.
Leider hat die Regierung unsere Warnungen bis jetzt ignoriert.
Deshalb findet, wie bereits angekündigt, eine öffentliche Protestveranstaltung für alle Beschäftigten der Sozialversicherung statt.
Wir ersuchen um solidarische Teilnahme!
Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich
Frei nach Qualtingers „Ich weiß zwar nicht wohin, aber dafür bin ich schneller dort“ beschert die Regierung den über 8 Millionen Versicherten ein Gesetzeswerk, das so nicht halten kann und nicht halten wird.
Verfassungsexperten wie Öhlinger, Pfeil und Müller haben bereits Bedenken an den Regierungsplänen angemeldet.
Und auch nach Begutachtungsende wird die Kritik aus den Kassen, von ExpertInnen und Verfassungsrechtlern und von den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen beinhart ignoriert, es gibt nur kosmetische Ergänzungen. Der ÖGB ist überzeugt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird.
ArbeitnehmerInnen sind die einzigen, die in eigener Versicherung nicht das Sagen haben
Nicht nur auf der Ebene des Hauptverbands wird massiv in das Prinzip der Selbstverwaltung eingegriffen, sondern auch in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB, kritisiert vor allem die künftige Parität in den ÖGK-Gremien: „Es handelt sich de facto um Enteignung, wenn die Arbeitnehmer die einzigen Versicherten sind, die in ihrer eigenen Versicherung nicht mehr das Sagen haben.“
Dass nach den heutigen Abänderungen für Entscheidungen die doppelte Mehrheit, also sowohl unter den Arbeitgebern als auch unter den ArbeitnehmerInnen, notwendig sein soll, ist zwar besser als die ursprünglich geplante Mehrheitsentscheidung. „Das ändert aber nichts daran, dass in der ÖGK ausschließlich ArbeiterInnen, Angestellte und deren Verwandte versichert sind – und trotzdem können deren Arbeitgeber alle Entscheidungen blockieren. Der Abbau teurer Selbstbehalte wird damit in ferne Zukunft verschoben.“
PatientInnen müssen mit Verschlechterungen rechnen
An der Gesamteinschätzung des ÖGB ändert sich daher nichts: „Es drohen gravierende Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten“, so der leitende Sekretär des ÖGB. „Vor allem die Menschen, die derzeit in den Gebietskrankenkassen und künftig in der ÖGK versichert sind, müssen mit schlechteren Leistungen als derzeit rechnen.“
Statt „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“, wie die Bunderegierung propagiert hat, kommt nun die Drei-Klassen-Medizin durch drei Kategorien von Krankenkassen: Für PolitikerInnen und Beamte, für Selbstständige und Bauern, für den Rest, der immerhin 7 Millionen Versicherte umfasst. „Das ist inakzeptabel“, so Achitz. „Ziel muss es sein, die Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der Beamten anzuheben, ohne dass es für letztere zu Verschlechterungen kommt.“
(Information des ÖGB, 24.10.2018)
Hartes Urteil des Rechnungshofs. SPÖ fordert Stopp der Reform. Auch ÖVP-Länder und Kassen nicht glücklich.
- Der Rechnungshof zerpflückt die Regierungsvorlage zur Kassenfusion
- Die Berechnungen sind nicht nachvollziehbar, Mehrkosten seien zu befürchten
- Länder, Kassen und Opposition üben Kritik an der Regierung
- Proteste in Graz und Linz
Nach der massiven Kritik des Rechnungshofes am Regierungsentwurf für die Reform der Sozialversicherungen (siehe unten) hat SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Donnerstag einen sofortigen Stopp der Reform verlangt. Die Gesundheitssprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger, forderte eine gründliche Überarbeitung.
In seiner Kritik bestätigt sah sich auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Auch der Hauptverband, die rot-geführten Sozialversicherungsträger und die beiden schwarz-geführten Gebietskrankenkassen von Tirol und Vorarlberg üben massive Kritik. Einige kritische Anmerkungen kommen in der Begutachtung auch von den ÖVP-regierten Ländern Salzburg und Niederösterreich.
Kritik auch von ÖVP-geführten Ländern und Kassen
„Die angedachte Großfusion zu einer neuzugründenden ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) wird offenkundig für sich keine Vorteile für die Versicherten, Vertragspartner, Dienstgeber bzw. all unsere Kunden in Tirol ergeben können“, heißt es in der Stellungnahme der Tiroler GKK. Mit dieser Novelle werde auch keines der bekannten Probleme im Gesundheitswesen gelindert oder gar gelöst.
Es werde aber massiv in ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit eingegriffen. Neben einer überdimensionalen Fusionierung der neuen Gebietskrankenkassen samt Verschiebung der Einflusssphären erfolge eine völlige Zentralisierung mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für das Bundesland. Für die Tiroler GKK ist auch nicht ersichtlich, warum es künftig gerade fünf Sozialversicherungsträger sein sollen. Und das propagierte Ziel einer bundesweiten Leistungsharmonisierung werde damit keineswegs erreicht
Auch die Vorarlberger GKK verweist darauf, dass die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen keinen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Probleme leiste, die vorwiegend auf der Ebene der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Leistungsanbietern liegen. Verfassungswidrig erscheinen der VGKK vor allem die paritätische Besetzung der Gremien mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die Verlagerung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die erheblichen Ausweitungen der Kompetenzen der Aufsicht. Die VGKK geht jedoch davon aus, dass diese Bestimmungen ohnehin einer Prüfung durch den VfGH unterzogen werden.
Die beiden ÖVP-regierten Länder Niederösterreich und Salzburg haben zwar keine derart grundlegenden Einwände, machen aber durchaus auch kritische Anmerkungen. So wünschen sich beide Länder mehr Kompetenzen für die Landesstellen der ÖGK. Sowohl Niederösterreich als auch Salzburg kritisieren, dass der Verwaltungsrat der ÖGK das Vorschlagsrecht für die Landesstellenleiter bekommen soll. Beide wünschen sich auch, dass der Vorsitz nicht alle sechs Monate wechselt, sondern zumindest eine einjährige Vorsitzführung ermöglicht wird.
Salzburg will auch den Aufgabenkatalog der Landesstellenausschüsse insbesondere um Entscheidungskompetenzen in den regional wichtigen Belangen erweitern. „Überschießend“ ist für die Salzburger auch, dass die Aufsichtsbehörde Beschlüsse der Verwaltungskörper im Ausmaß von mehr als zehn Millionen Euro aufheben kann, weil davon alle wesentlichen Zielsteuerungsvorhaben erfasst wären.
Und hier geht’s weiter zum Rechnungshof-Bericht Read more
Heftige Kritik an der von der Regierung geplanten Reform der Sozialversicherungen kommt auch vom Rechnungshof (RH). Insbesondere die Darstellung der Kosten ist nach Ansicht der Prüfer ungenügend. „Es fehlen transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Präsidentin Margit Kraker fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung: „Man muss das Spiel mit Zahlen beenden.“
Im Gespräch mit der APA kritisierte Kraker, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle. Und bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme.
„Die Grundlage ist nicht nachvollziehbar.“ Außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen, kritisierte die RH-Präsidentin. Sie urgierte ein „transparente Darstellung“ und eine seriöse Planung und meinte, dass eine unklare Darstellung zu Verunsicherungen führen könnte, die die Reform gefährden könnten.
RH sieht Realisierung von Zielen „nicht erreicht“
In seiner Stellungnahme kritisiert der RH auch, dass die Darstellung der Kosten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Sie „ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.“
Der RH befürwortet zwar die Ziele einer Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung von Leistungen, sieht deren Realisierung aber teilweise nicht erreicht. So werde die Zahl der Sozialversicherungsträger nur „nominell“ auf fünf reduziert, faktisch bestünden weiterhin zehn Träger.
Von den derzeit fünf Betriebskrankenkassen sollen vier als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen weiterbestehen (nur die Kasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst), ebenso die Notariatsversicherung. Nicht erfasst vom Entwurf sind auch die 15 Krankenfürsorgeanstalten.
(Information gesehen auf orf.at, 18.10.2018)



