Weihnachten naht – die richtige Zeit für eine Ausstellung im Haus!
Silberschmuck – Textiles – Keramik
Montag, 28. November 2011, 11 bis 14 Uhr
UKH Linz, vor dem Speisesaal, 1. UG
Es stellen aus:
Fr. Martha Mayer – Textiles
Fr. Nina Sawicka – Keramik
Fr. Ilse Doubek – Silberschmuck
Weitere Informationen und Details:
siehe auch im Internet unter www.marthamayer.com
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch auf einen sehenswerten Dokumentarfilm hinweisen, an dem unser Koll. Reinhard Dobretsberger (OP-Gehilfe) federführend mitgewirkt hat.
Thema: „Is eh ois do!“ – Szenen zu erneuerbarer Energie in Österreich – also sehr aktuell und für jeden von uns interessant.
Details zur Filmpremiere im Alten Kino in St. Florian und zur Vorstellung im Moviemento sind hier zu finden: Is eh ois do
Karten für die Premiere in St. Florian gibt’s direkt bei Koll. Reinhard Dobretsberger, Tel. Nr. ist ebenfalls im beigefügten Plakat ersichtlich. Eintritt: freiwillige Spende!
Der Landesverband OÖ Bowling veranstaltet auch heuer wieder eine Betriebsmeisterschaft. Firmen aus ganz Oberösterreich werden daran teil nehmen.
Gespielt werden 5 Runden zu je 4 Spielen. Je Team ( trio) ist maximal ein(e) Vereinsspieler(in) zulässig.
Die Spieltermine sind immer Montag und Mittwoch um 17:30 Uhr bzw. 20:00 Uhr. Die Meisterschaft beginnt am 31.10.2011 und endet mit dem Finaltag am 09.12.2011.
Wer interesse hat, kann sich jederzeit im BR Büro informieren. Wäre schön, wenn zumindest ein Team spielen könnte. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Der fast direkt neben dem UKH gelegene ASKÖ-Stamm veranstaltet auch heuer wieder ein Kleinfeld-Fußballturnier für Hobby- und Firmenmannschaften. Dazu sind wir herzlich eingeladen.
Austragungsort:
ASKÖ Stamm Platz, Garnisonstraße 14, 4020 Linz
Austragungstag:
Samstag, 03. September 2011, Turnierbeginn ab 13 Uhr
Dauer pro Spiel beträgt 15 Minuten. Die Mannschaftsstärke beträgt 6 Feldspieler und 1 Tormann, die Kadergröße ist unlimitiert. Gespielt wird nach den derzeit geltenden Kleinfeldregeln. Die Siegerehrung erfolgt nach Beendigung des Turniers.
Anmeldung / Informationen:
Für Anmeldung, weitere Informationen, etc. bitte direkt unseren EDV-Betreuer Christian Czyzewski anrufen – Tel. 71582. Anmeldung ist erwünscht bis Freitag, 26. August 2011.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aus aktuellem Anlass möchten wir zum Themenbereich Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) aufgrund vielfacher Diskussionen zu einigen Punkten informieren:
Regelung der Ruhepausen
Generell möchten wir festhalten, dass eine Mittagspausenregelung definitiv nicht mit Zustimmung des Betriebsrats festgelegt wurde! Vom BR wurde festgestellt, dass es keine Arbeitsanweisung bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause gibt und somit eine große Unsicherheit in der Belegschaft besteht, wie sie sich zu verhalten hat.
Von der Führung wurde nur bekräftigt, dass sie nicht bereit ist, für bestimmte Bereiche und Dienste den Marker regelmäßig zu setzen. Wir sind der Meinung, dass die Kollegen auch weiterhin melden sollen, wenn ihre Ruhepause nicht eingehalten werden konnten. Ob die Führung dann einen entsprechenden Marker setzt oder nicht, liegt vorerst in ihrer Verantwortung, wird aber von uns über das Arbeitsinspektorat und/oder juridischen Weg abgeklärt werden.
Ausnahmefall
Auch eine Definition – in Übereinstimmung mit dem BR – , was ein „begründeter Ausnahmefall“ sein soll, wurde mit uns nicht gefunden.
Dect
Der Punkt „Abschalten des Handys“ erscheint etwas „festgefahren“ und wird wohl eine Abklärung über das Arbeitsinspektorat und/oder auf juridischem Weg erfahren.
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KAAZG – Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz
Wir möchten nun noch auf einige grundsätzliche Bestimmungen des KAAZG eingehen, die immer wieder kontrovers im Haus diskutiert werden, auch teilweise mit Zitaten aus Kommentaren renommierter Arbeitsrechtsexperten.
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Wachsende berufliche Anforderungen, Leistungsdruck oder Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren – Stress und Arbeitsleben gehen oft Hand in Hand. Daneben gilt es oftmals auch noch, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.
Wir können aber nicht wie unsere steinzeitlichen Vorfahren mit Angriff oder Flucht reagieren, z.B. aus einem Meeting einfach flüchten, wenn es anders läuft als vorgesehen. Es braucht also Bewältigungsstrategien, die der heutigen Zeit angepasst sind. Seitens des Arbeitgebers sollten Maßnahmen getroffen werden, die nicht nur für körperliche Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen, sondern auch dem Schutz der psychischen Gesundheit Beachtung schenken.
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Die Schule geht zu Ende, der Sommer ist da und viele von uns gehen demächst auf Urlaub.
Wir wünschen allen eine gute Erholung!
Falls es Fragen zum Thema „Urlaub“ gibt, verweisen wir auf einige Artikel, die wir hier auf dieser Seite schon veröffentlicht haben. Alle können jederzeit mit Klicken angewählt werden, sind aber über die Schlagwortsuche auch jederzeit aufrufbar.
Die Tücken der e-card im Urlaub
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern fand die konstituierende Betriebsratssitzung des neugewählten Angestelltenbetriebsrats statt.
Im folgenden seht Ihr eine Übersicht über die alten und neuen BR-Mitglieder sowie die Aufteilung der Funktionen für die nächsten vier Jahre.
Weiters wurden wieder einige Grundsatzbeschlüsse gefasst, die wir hier auch zusammenfassen.
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Seit 2006 soll die Benützung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Arzt- und Spitalsbesuche in Europa vereinfachen. Aber das System läuft längst nicht so reibungslos wie gewünscht. Die Konditionen sind kompliziert und unübersichtlich, und oftmals wird die Karte nicht akzeptiert. Auch in Österreich wird ausländischen Urlaubern gerne der teurere Privattarif verrechnet.
Die EKVK gilt in der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Bei österreichischen Bürgern findet sich die EKVK auf der Rückseite der E-Card. Die internationale Vereinbarung soll sicherstellen, dass die Dienste sämtlicher Vertragsärzte und -krankenhäuser in den erwähnten Ländern „rasch und unkompliziert“ in Anspruch genommen werden können, heißt es im Informationsfolder des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Besitzer einer EKVK müssen in den ausländischen Kassenpraxen und -spitälern die gleiche Behandlung erhalten wie einheimische Bürger.
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