Sozialversicherung-KV-Verhandlungen für 2012 – Info Nr.2

KV-Verhandlungen am 03.11.2011 gestartet!

GPA-DJP

Am 03. November 2011 hat die erste Verhandlungsrunde für die rund 28.000 Beschäftigten der österreichischen Sozialversicherung stattgefunden.

Zu Beginn der Verhandlungen haben wir unsere Forderungen zum Rahmenrecht erläutert und unsere Gehaltsforderung präzisiert. Wie in den anderen Wirtschaftsbereichen haben auch wir die Abgeltung der Inflation und den gerechten Anteil an der Produktivität eingefordert.

Die Arbeitgeberseite hat auf die besondere Situation der Sozialversicherung aufmerksam gemacht und die unsicheren Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellt. Des weiteren wurden uns die Dienstgeberwünsche zum Rahmenrecht präsentiert.

Insgesamt sind die Gespräche in einem recht konstruktiven Klima verlaufen und es wurde nach kurzer Diskussion vereinbart, zunächst die rahmenrechtlichen Punkte im Rahmen von technischen Gesprächen bis zur nächsten Verhandlungsrunde weiter zu behandeln.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 15.11.2011 statt. Wir werden über den Verlauf der Kollektivvertragsverhandlungen und die Ergebnisse laufend informieren.
(für den Zentralbetriebsrat der AUVA, ZBRV Gratzer)

Hausgemachte Weihnachtskekse

Weihnachtskekse

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie im Vorjahr können wir auch heuer wieder hausgemachte Weihnachtskekse anbieten.

Die Bestellungen sind ab sofort möglich, und zwar nur direkt bei BR Mayr Hermann (Kanzlei UKH, Erdgeschoß, Tel. 1554). Bestellung nur vor Ort und nicht per Telefon, da bei Bestellung der gewünschte Liefertermin bekanntgegeben werden sollte und auch gleich die Bezahlung zu erfolgen hat.

Sämtliche Details über Keks-Sorten, Preis und Liefertermine sind hier nachzulesen.

Wir fahren zum Schlösser-Advent nach Gmunden!

Schlösser-Advent

Es ist schon fast eine Tradition – und so fahren wir auch heuer wieder zu einem schönen Adventmarkt, wozu wir herzlich einladen. Dieses Mal geht es zum Schlösser-Advent nach Gmunden/Schloss Orth.

Nach reiflicher Überlegung wegen einigen Terminkollisionen (einige Weihnachtsfeiern der Abteilungen, Betriebsräte-Konferenz, etc.) haben wir nun auch den endgültigen Termin fixieren können:

Freitag, 09. Dezember 2011, Abfahrt 14 Uhr

Der Markt dauert an diesem Tag offiziell bis 19 Uhr. Gemeinsames Abendessen steht nicht auf dem Programm, für die Konsumation vor Ort ist daher selbst zu sorgen, Eigenbeitrag ist keiner zu leisten. Genaue Rückfahrtszeit wird im Bus vereinbart.
Anmeldungen sind ab sofort möglich, jedoch bis Freitag, 02. Dezember 2011, erwünscht. Wir hoffen, dass möglichst viele mitfahren!

Weitere Details zum Schlösser-Advent sind hier nachzulesen: Schlösser-Advent Gmunden

Teilzeitarbeit und Dienstverhinderung – kein Widerspruch!

GPA-DJP

Immer wieder taucht in der täglichen Rechtsberatung der GPA-djp die Frage auf, ob man als teilzeitbeschäftigte Person auch das Recht hat, Dienstverhinderungen in Anspruch zu nehmen. Von Seiten der Arbeitgeber kommt immer wieder das Argument, man könnte es sich ja einteilen, den Termin in der Freizeit zu erledigen.

Grundsätzlich ist diese Aussage korrekt – für JEDEN Beschäftigten (auch Vollzeit) gilt: Dienstverhinderungen sind – wenn möglich – in die Freizeit zu verlagern.
Leider geht das nicht immer!
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Zitat des Monats Oktober 2011

Führung
(keine Sorge – das ist eine Satire!)

Management by Helikopter
Über allem schweben, von Zeit zu Zeit Bodenkontakt aufnehmen, viel Staub aufwirbeln und dann wieder abheben.

Management by Jeans
An den wichtigsten Stellen die größten Nieten platzieren.

Management by Champignon
Die Mitarbeiter im Dunkeln sitzen lassen und mit Mist bestreuen. Wenn sich Köpfe zeigen, sofort absäbeln.

(Quelle: unbekannt)

"Kämpferische Stimmung" – Metaller bestreiken 200 Betriebe

Streik

Alleine gestern wurden österreichweit in rund 150 Betrieben Kampfmaßnahmen durchgeführt – seien es Betriebsversammlungen, Warnstreiks oder dergleichen. Damit standen bereits am ersten Tag rund die Hälfte der 165.000 ArbeitnehmerInnen der Metallindustrie und des Bergbaus voll hinter den Forderungen der Gewerkschaften.

Heute geht es weiter, in rund 200 Betrieben gibt es ganztägige Streiks oder zumindest für eine Schicht lang. Einige dieser Betriebe sind z.B. Bombardier, OTIS oder Opel in Wien, Fischer Automobilguss in NÖ, Magna, voest oder VA Erzberg in der Steiermark, CNH, voest, MAN, SKF oder BMW in Oberösterreich, Bosch, Kässbohrer oder Salzburger Aluminium AG oder Duktus in Tirol.

Wer mehr Details dazu erfahren will, sieht am besten auf dieser sehr interessanten Seite nach: www.streik.at 

Man darf auch mal "Nein" sagen

Information der AK OÖ. aus dem kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts

Nein sagen

Überstunden
Bei einem „Nein“ zum Chef geht es oft um Überstunden. Dazu sollten Sie wissen: Es gibt Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Normalerweise müssen Sie nicht mehr als maximal 10 Stunden täglich oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Aber bei diesen Höchstgrenzen gibt es viele Ausnahmen.

Fragen sie im Zweifel vorher bei der AK nach. Sie dürfen bei einem hohen Ausmaß an Überstunden auch nein sagen, wenn Ihre Gründe für das Nein schwerer wiegen als das Interesse der Firma, etwa wenn Sie kleine Kinder betreuen müssen.

Wenn die Firma Ihnen Urlaub vorschreiben will
Wenn die Firma Ihnen Urlaub oder Zeitausgleich einfach vorschreiben will, geht das nicht ohne Ihre Zustimmung. Sollte Ihr Chef trotzdem darauf bestehen, erklären Sie sich schriftlich arbeitsbereit. Dann darf Ihnen kein Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen werden, auch wenn sie auf „Zwangsurlaub“ gehen.

Aufgaben, zu denen Sie nicht verpflichtet sind
Sie dürfen auch „Nein“ sagen zu Tätigkeiten, zu denen Sie laut Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, etwa wenn Sie als Telefonistin angestellt sind, aber vom Chef zum Einkaufen geschickt werden. Aber Vorsicht: Wenn Sie für Ihren Chef schon längere Zeit neue Aufgaben erledigt haben, zu denen Sie ursprünglich nicht verpflichtet waren, müssen Sie das im Zweifel weiterhin tun. Dann kommt Ihr „Nein“ zu spät.

Und: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Ihrem Arbeitgeber die Zuweisung neuer Aufgaben durchaus erlauben. Ein unberechtigtes „Nein“ kann als Arbeitsverweigerung gewertet werden und eine „Fristlose“ zur Folge haben. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer AK nach.

Ein Nein sollte gut begründet sein
Gut formuliert wird ein „Nein“ leichter akzeptiert: Verschaffen Sie sich Zeit, eine gute Begründung zu formulieren, etwa so: „Ich fühle mich im Moment überrumpelt. Geben Sie mir bitte zehn Minuten.“ Einfühlungsvermögen entschärft manche Situation – und manches Nein. „Es tut mir leid, dass Sie in Zeitstress sind. Dennoch kann ich heute nicht aushelfen, weil …“
(Information gesehen auf http://www.arbeiterkammer.com)

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