Lohnsteuer-Reform ist finanzierbar!

Lohnsteuer

AK/ÖGB-Entlastungsmodell für Arbeitnehmer/-innen und Pensionisten/-innen

  • Das AK/ÖGB-Modell soll eine spürbare Entlastung für alle Menschen bringen, besonders für jene, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
  • Das AK/ÖGB-Modell ist fair und gerecht. Es gibt keine Verlierer/-innen!
  • Auch diejenigen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollen durch die Lohnsteuersenkung entlastet werden. Sie bekommen in Form der erhöhten Negativsteuer eine größere Gutschrift beim Finanzamt. Erstmals bekommen die Negativsteuer auch Pensionistinnen und Pensionisten als Ausgleich für die Teuerung.
  • Diese Lohnsteuersenkung ist auch wirtschaftlich sinnvoll: Den Menschen bleibt mehr Geld im Börsel. Gerade die Erhöhungen kleinerer Einkommen fließen zum größten Teil direkt in den Konsum. Das stärkt die Kaufkraft, kurbelt die Wirtschaft an, stützt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze.
  • Das Modell sieht wirksame Maßnahmen gegen die kalte Progression vor.

Warum AK und ÖGB eine Senkung der Lohnsteuer fordern
Steuern sind nicht etwas, was jemandem einfach weggenommen wird. Die Menschen bekommen für ihre Steuern etwas zurück: Schulen und Straßen, Kindergärten und Krankenhäuser, sozialen Wohnbau, öffentliche Verkehrsmittel und vieles mehr. Das alles wird durch Steuern finanziert, und das trägt wesentlich zur Umverteilung bei. Ein hohes Steueraufkommen ist wichtig und notwendig, damit Sozialleistungen nicht gekürzt werden, sondern weiter ausgebaut werden können.

Als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen geht es uns aber darum, wer wie viel Steuern aufbringen muss, also um eine gerechte Verteilung der Steuern.

Die Steuerbelastung für die Arbeitnehmer/innen in Österreich ist viel zu hoch
Das spüren nicht nur sie selbst, das sagen auch EU-Kommission und OECD. In Österreich zahlen die ArbeitnehmerInnen am allermeisten Steuern. Europaweit liegt Österreich weit über dem EU-Durchschnitt und zählt zu den Ländern mit der höchsten Steuerbelastung auf Arbeit.

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Lohnsteuer runter – jetzt unterschreiben!

Lohnsteuer runter

Damit netto mehr Geld bleibt: ÖGB und Gewerkschaften starten Kampagne
„Wir haben es so satt“, begründet ÖGB-Präsident Erich Foglar die ÖGB-Kampagne für eine spürbare Lohnsteuersenkung: „Bei den Bruttolöhnen erreichen wir in den Kollektivvertragsverhandlungen stets ein Plus über der Inflationsrate. Aber sobald die Abgaben und Steuern abgezogen werden, wird daraus ein reales Minus.“ Ab sofort sammeln wir Unterschriften, die uns unserem gemeinsamen Ziel näher bringen: Lohnsteuern runter!

Jetzt unterschreiben: www.lohnsteuer-runter.at
Volle Unterstützung erhält der ÖGB dabei von Österreichs BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen. Sie fordern geschlossen, dass der ÖGB eine große Kampagne für niedrigere Lohnsteuern startet. An einer Befragung haben 11.017 BelegschaftsvertreterInnen teilgenommen. 98,77 Prozent sind für eine Kampagne, und sie haben sich gleichzeitig bereit erklärt, aktiv daran mitzuarbeiten. Das Ergebnis ist für den ÖGB ein Auftrag.

Steuern auf Arbeit steigen immer weiter
Die Steuereinnahmen aus den Arbeitseinkommen steigen immer weiter an, die kalte Progression lässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz real gleichbleibender Einkommen in höhere Steuerstufen rutschen. Foglar: „Jetzt geht es um eine gerechte Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Sie brauchen dringend eine Entlastung. Wenn dafür im Budget kein Spielraum vorhanden ist, dann muss man ihn eben schaffen. Und eine Millionärssteuer ist dafür nicht nur bestens geeignet, sondern auch gerecht.“
(Information der GPA-djp, Juli 2014)

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld – Lohnsteuerausgleich!

Steuertipps

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!
Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.

Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.

Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt. Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.

Info-Broschüre der AK OÖ. zum Steuerausgleich 2013:
Steuern – Regelungen für das Jahr 2013

Her mit der Kohle: Sicher durch den Steuerdschungel

Steuern sparen

Arbeitnehmerveranlagung
Das klingt sperrig, kann Ihnen aber eine ganze Menge Geld vom Finanzamt bringen. Zum Beispiel wenn Sie einen beschwerlichen Weg zur Arbeit oder einen Wohnungskredit laufen haben. Wenn Sie Alleinerzieherin sind oder erst während des Jahres (wieder) in den Beruf eingestiegen sind. Aber auch wenn Sie etwa als Teilzeitbeschäftigte gar keine Lohnsteuer zahlen.

Nehmen Sie sich die Zeit und beantragen Sie einen Steuerausgleich
Falls Sie Hilfe brauchen, ist die Arbeiterkammer für Sie da: mit einer aktuellen Broschüre,  mit Detail-Infos und Tipps auf http://www.arbeiterkammer.com und mit der persönlichen Lohnsteuerberatung.

Haben Sie etwas zu verschenken? Ja? Auch an das Finanzamt?
Na also: Wer zahlt schon wirklich gerne zu viel Steuer?
Aber andererseits: Wer kennt sich schon im Steuerdschungel wirklich aus?

Die aktuelle Broschüre, betreffend das Steuerjahr 2012, ist hier zu finden:
Steuer sparen 2013 – Regelungen für das Jahr 2012

Pendlerpauschale – Neues ab 2013

Pendlerpauschale 3

Mehrmals wöchentlich zur Arbeit zu pendeln kostet Zeit, Nerven – und bei hohen Benzin-/Öffipreisen auch noch viel Geld. Zumindest hinsichtlich letzteren Faktors ist aber Linderung in Sicht: Wohl auch im Hinblick auf das anstehende Wahljahr hat die Regierung im Dezember eine Reform des Pendlerpauschales beschlossen.

Was natürlich heißt: Der Staat erlässt den Pendlern des Landes ab Jänner – die Reform wird zwar erst im Februar beschlossen, gilt aber rückwirkend – etwas mehr ihrer Lohnsteuer.
Dabei bleibt das Hauptelement der heimischen Pendlerförderung, das Pendlerpauschale, im Wesentlichen unverändert: Wie bisher können Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, bei der Arbeitnehmerveranlagung das „kleine Pendlerpauschale“ – ein Pauschbetrag von der Lohnsteuergrundlage – abziehen, wenn sie mindestens eine einfache Wegstrecke von 20 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen.

Ebenso steht das „große Pendlerpauschale“ Arbeitnehmern zu, denen unzumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und die mindestens zwei Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Zur Zumutbarkeit gibt es breite Judikatur – jedenfalls unzumutbar sind Öffis, wenn ein Weg mehr als zweieinhalb Stunden dauern würde. Je nach Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer einen pauschalen Absetzbetrag geltend machen, maximal € 3672,– im Jahr.

Was ist nun neu im Jahr 2013 – hier geht’s weiter…
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Nationalbank-Studie bestätigt AK-Position zur Vermögenssteuer: Mittelschicht nicht betroffen

Einkommen

Seit Jahren zeigt die Arbeiterkammer die Ungleichverteilung in Österreich auf und fordert mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wie das Amen im Gebet folgt darauf stets die Behauptung, eine Vermögensteuer würde vor allem die Mittelschicht treffen, oft wird auch die Datenbasis der AK-Berechnungen in Zweifel gezogen. Eine neue Studie der Nationalbank bestätigt jetzt eindeutig die Position der AK.  

Immer mehr Vermögen konzentriert sich auf einen kleinen Personenkreis. Das zeigen jetzt auch die aktuellen Ergebnisse einer Studie der Österreichischen Nationalbank (ÖNB). Im Auftrag der Europäischen Zentralbank hat die ÖNB erstmals in europaweit einheitlicher Form die Vermögensverteilung in Österreich analysiert. Ergebnis: Während rund 45 Prozent der Haushalte über ein Nettovermögen (Geld und Sachwerte minus Schulden) von weniger als 50.000 Euro verfügen, besitzen die reichsten 10 Prozent jeweils mindestens 542.000 Euro, nach oben hin offen.
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Arbeit wird hoch besteuert, Vermögen kaum!

Wussten Sie, dass …

Vermögen sehr ungleich verteilt ist? Das reichste Prozent der österreichischen Bevölkerung besitzt 300 Milliarden €. Das ist ein Viertel des österreichischen Gesamtvermögens.

…Vermögen kaum besteuert wird? In Österreich stammen nur 1,3 % des Steueraufkommens aus vermögensbezogenen Steuern. In der OECD sind es durchschnittlich 5,5 %.

…die Einnahmen aus der Lohnsteuer viel stärker gewachsen sind, als die Löhne und Gehälter insgesamt? Das Steueraufkommen ist von 2000 bis 2010 um 41 % gestiegen, die Löhne aber nur um 35 %.

…die Einnahmen aus Unternehmenssteuern zwischen den Jahren 2000 und 2010 viel weniger angestiegen sind als die Gewinne der Unternehmen? Die Steuereinnahmen sind um 14 % gestiegen, die Gewinne aber um 44 % gewachsen.

…von den Steuererleichterungen der letzten Jahre 2/3 den Unternehmen zugute kamen und nur 1/3 den ArbeitnehmerInnen?

Was sagt die AK dazu?
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Märchen aus Österreich – über's Steuerzahlen

Märchen aus Österreich

Es war einmal ein Land, in dem wurde jede und jeder nach seinem/ihrem Vermögen und Einkommen besteuert.

Dieses Märchen über’s Steuerzahlen entspricht leider sehr wenig den Fakten unseres Steuersystems. Vielmehr werden uns tagtäglich Märchen aufgetischt, die einen gerechten Beitrag aller zum Allgemeinwohl verhindern.

Das Forum Arbeit, Wirtschaft und Soziales der Katholischen Aktion Österreich, die Arbeiterkammer OÖ. und der ÖGB wollen mit diesem Büchlein einige dieser Märchen entlarven und damit einen Denkanstoß zu mehr „Steuergerechtigkeit“ liefern.

Ein Steuersystem, zu dem „jede/jeder nach Vermögen“ einen Beitrag für die Allgemeinheit leistet, ist die Basis für den sozialen Zusammenhalt.

Lassen wir uns Folgendes nicht mehr erzählen: zum Weiterlesen bitte hier klicken.

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